Wichtig: Diese Erklärung beruht bisher auf einer Selbstbewertung. Öffentliche Stellen müssen den Stand der Barrierefreiheit belastbar feststellen. TODO: Vor der Veröffentlichung eine Prüfung nach BITV 2.0 durchführen (oder beauftragen) und die Abschnitte „Stand der Vereinbarkeit“ und „Nicht barrierefreie Inhalte“ an das Ergebnis anpassen.
Die Oberschule Gesundbrunnen Bautzen ist bemüht, diese Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Sächsische Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und die Barrierefreie-Websites-Verordnung in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), die die EU-Richtlinie 2016/2102 umsetzen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website der Oberschule Gesundbrunnen Bautzen einschließlich aller Unterseiten. Sie gilt nicht für verlinkte Angebote anderer Anbieter wie LernSax, Stundenplan24 oder FuxNoten; für deren Barrierefreiheit sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Die Einstufung beruht auf einer Selbstbewertung und noch nicht auf einer förmlichen Prüfung.
Bei der Gestaltung wurde unter anderem darauf geachtet:
- Texte und Bedienelemente erreichen den Kontrastwert AA (mindestens 4,5:1, große Schrift 3:1).
- Die Seiten sind mit Überschriftenebenen und Bereichen (Kopf, Navigation, Hauptteil, Fuß) semantisch ausgezeichnet.
- Die Schriftgröße lässt sich im Browser vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen.
- Bewegte Effekte werden abgeschaltet, wenn im Betriebssystem „Bewegung reduzieren“ eingestellt ist.
- Die Website ist auch auf kleinen Bildschirmen ohne waagerechtes Scrollen bedienbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
TODO: Nach der Prüfung die tatsächlich festgestellten Mängel hier einzeln aufführen, jeweils mit Begründung und – soweit absehbar – mit dem Zeitpunkt der Behebung. Bekannt ist bereits:
- Es liegen noch keine Inhalte in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache vor. Beides ist für öffentliche Stellen gefordert; die Erstellung ist geplant. TODO: Zeitplan ergänzen.
- Verlinkte Dokumente und Formulare anderer Stellen (zum Beispiel der Aufnahmeantrag des Freistaates Sachsen) sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Wir stellen Ihnen die Inhalte auf Anfrage in zugänglicher Form zur Verfügung.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im September 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung der Website. TODO: Nach der förmlichen Prüfung Datum und Prüfverfahren aktualisieren; die Erklärung ist danach regelmäßig zu überprüfen.
Barriere melden: Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang aufgefallen, oder benötigen Sie einen Inhalt dieser Website in einer zugänglichen Form? Melden Sie sich bitte bei uns – wir antworten so schnell wie möglich:
Oberschule Gesundbrunnen Bautzen, Sekretariat
Friedrich-Ebert-Straße 4, 02625 Bautzen
Telefon: 03591 5347700
E-Mail: sekretariat.gesundbrunnen-os@bautzen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir Ihre Rückmeldung nicht innerhalb einer angemessenen Frist – in der Regel vier Wochen – zufriedenstellend beantworten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden. Sie vermittelt kostenfrei zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und den Nutzerinnen und Nutzern ihrer Websites:
Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1, 01097 Dresden
Telefon: 0351 564-10717
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
www.durchsetzungsstelle.sachsen.de
